Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen :
I. ALLGEMEINES
- Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese
Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen -
insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften (Einkaufsbedingungen)
des Käufers - bedürfen unserer ausschließlichen
schriftlichen Anerkennung.
- Von den nachstehenden Bedingungen abweichende oder
zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam in Form einer
schriftlichen Zusatzvereinbarung, in der auf die abgeänderten
Bedingungen Bezug genommen wird.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so
wird die Wirkung der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht
berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine
Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten
Zweck möglichst nahekommt.
II. ANGEBOTE
- Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind
für uns nur verbindlich, wenn wir sie bestätigen oder ihnen
durch Übersendung der Ware nachkommen. Mündliche
Nebenabsprachen - auch solche, die mit Verkaufsangestellten oder
Handelsvertretern getroffen wurden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
unserer schriftlichen Bestätigung.
- Die dem Käufer zugänglich gemachten, oder
dem Angebot beigefügten Datenblätter, Abbildungen,
Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben etc. sind, soweit nicht
anders schriftlich vereinbart, ohne Gewähr des Verkäufers
für die Richtigkeit. Preislisten auf Datenträgern,
Fax-Abrufboxen, Mailboxsystemen, INTERNET oder anderen Medien, dienen
nur der Preis- und Produktinformation und sind daher immer freibleibend
und unverbindlich.
III. PREISE
- Falls nicht anders vereinbart, verstehen sich unsere
Preise ab Lager, ohne Fracht-, Versicherungs- und
Verpackungskosten.
- Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der
jeweils gesetzlichen Höhe hinzu. Preisangaben gegenüber
Endkunden enthalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Wird die
verkaufte Ware nach Vertragsabschluß, mit erhöhten oder
zusätzlichen Steuern und Zöllen, oder sonstigen gesetzlichen
Abgaben oder Belastungen belegt, ist der Verkäufer vom Tage des
Inkrafttretens der neuen Bestimmungen berechtigt, den Preis entsprechend
anzuheben oder vom Vertrag zurückzutreten.
IV. LIEFERUNG
- Die Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den
Preisen und Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigung oder
- soweit diese nicht vorliegt - des schriftlichen Angebots.
- Für den Umfang unserer Lieferung ist unsere
schriftliche Auftragsbestätigung, im Fall eines Angebots des
Verkäufers mit zeitlicher Bedingung und fristgemäßer
Annahme das Angebot für beide Vertragsparteien verbindlich.
Teillieferungen sind zulässig, falls nicht im Einzelfall
schriftlich anderes vereinbart wurde.
- Liefertermine werden von uns nach den
voraussichtlichen Liefermöglichkeiten vereinbart. Die Lieferfrist
ist eingehalten, wenn die Ware bis zu ihrem Ablauf das Lager verlassen
hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Einhaltung der
Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des
Käufers (Anzahlung etc.) voraus.
- Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei
Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik
und Aussperrungen, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse,
die außerhalb unseres Einfluß- und Willensbereiches liegen,
soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung und
Ablieferung der Ware von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch,
wenn diese besonderen Umstände bei Vor- und Zulieferanten des
Verkäufers eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch
dann vom Verkäufer nicht zu vertreten, wenn sie während eines
bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger
Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Käufer
baldmöglichst mitteilen.
- Die Einhaltung von Lieferfristen setzt voraus,
daß der Käufer seine vertraglichen Pflichten, insbesondere
seine Zahlungsverpflichtungen, rechtzeitig und vollständig
erfüllt. Andernfalls verlängert sich eine vereinbarte Frist um
einen der Verzögerung entsprechenden Zeitraum. Wenn dem Käufer
wegen einer Verzögerung, die infolge eigenen Verschuldens des
Verkäufers entstanden ist, ein nachweisbarer Schaden erwächst,
so ist er berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie
beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, im
ganzen aber höchstens 5,0 % vom Wert desjenigen Teiles der
Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder
nicht vertragsgemäß benutzt werden kann.
- Darüber hinausgehende
Schadensersatzansprüche des Käufers sind - abgesehen von den
Fällen, in denen der Verkäufer die den Verzug oder
Rücktritt begründenden Umstände vorsätzlich oder
grob fahrlässig herbeigeführt hat - ausgeschlossen, auch nach
Ablauf einer dem Verkäufer gesetzten angemessenen
Nachfrist.
V. LIEFERVERZUG; UNMÖGLICHKEIT
- Wird dem Verkäufer die Lieferung der gekauften
Ware schuldhaft unmöglich, so kann der Käufer Schadenersatz
verlangen, begrenzt auf den vorgenannten Höchstbetrag, bezogen auf
den Lieferteil, der wegen der Unmöglichkeit nicht zweckdienlich in
Betrieb genommen werden kann. Soweit der Verkäufer die
Unmöglichkeit der Lieferung vorsätzlich oder grob
fahrlässig zu vertreten hat, gilt die vorgenannte
Einschränkung nicht.
- Kommt der Verkäufer mit einer Lieferung mehr
als vier Wochen in Verzug, so kann der Käufer nach einer
schriftlichen zu setzenden, angemessenen Nachfrist vom Vertrag
zurücktreten.
VI. VERSAND UND GEFAHRENÜBERGANG
- Versandweg und -mittel sind, wenn nicht schriftlich
anders vereinbart, der Wahl des Verkäufers
überlassen.
- Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung, auf
den Käufer über, sobald die Ware das Lager des Verkäufers
verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder
der Verkäufer noch andere Leistungen, z. B. die Versendungskosten
oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat.
- Verzögert sich der Versand infolge von
Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr
vom Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer über, jedoch
ist der Verkäufer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des
Käufers die Versicherung zu bewirken, die dieser verlangt
hat.
- Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie
unwesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer unbeschadet seiner
Gewährleistungsrechte entgegenzunehmen.
VII. EIGENTUMSVORBEHALT
- Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet
nicht den Rücktritt vom Vertrag.
- Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
behält sich der Verkäufer das Eigentum an den verkauften
Waren, sowie an durch den Weiterverkauf durch den Käufer
resultierenden Forderungen vor (verlängerter und erweiterter
Eigentumsvorbehalt). Ist der Käufer Kaufmann, bei dem der Vertrag
zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches
Sondervermögen, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die
Forderungen, die der Verkäufer aus seinen laufenden
Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat. Auf
Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den
Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit
dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat
und für die übrigen Forderungen aus der laufenden
Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherheit besteht.
- Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die
durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware
entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller
gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit
Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum
im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten
Waren.
- Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen
gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. In
Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab.
Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung
seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur
Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke
der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es
wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die
Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar
an uns zu Bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den
Käufer bestehen.
- Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren
und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich schriftlich
mitzuteilen. Der Käufer hat den Dritten unverzüglich auf den
Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen. Der Käufer
trägt alle Kosten,die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer
Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen,
soweit sie nicht von dem Dritten eingezogen werden
können.
- Die Waren und an ihre Stelle tretenden Forderungen
dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder
an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder
abgetreten werden.
- Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere
Forderungen um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des
Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl .
VIII. BEZAHLUNG
- Grundsätzlich gilt Barzahlung oder
Vorkasse als vereinbart. Lieferung gegen Bankeinzug,
Verrechnungsscheck oder Rechnung bleiben jederzeit im Einzelfall
vorbehalten. Zahlungen haben, soweit nicht ausdrücklich anders
vereinbart, so zu erfolgen, daß dem Verkäufer der
Rechnungsbetrag spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum
verlustfrei zur Verfügung steht.
- Kommt der Käufer mit seinen Zahlungen in
Verzug, so kann der Verkäufer Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.
a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
verlangen. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der
Verkäufer eine Belastung mit einem höheren oder der
Käufer eine Belastung mit einem geringeren Zinssatz nachweist. Das
Recht des Verkäufers zum Rücktritt oder zur Geltendmachung
von Schadenersatzansprüchen wegen Nichterfüllung bleibt
unberührt. Dem Käufer eingeräumte Sonderkonditionen
verfallen mit dem Beginn des Zahlungsverzugs. Vereinbarte Skonti werden
nicht gewährt, wenn sich der Käufer mit der Zahlung aus
früheren Lieferungen in Verzug befindet. Der Verkäufer kann
für jede schriftliche Mahnung während des Verzuges einen
Pauschalbetrag von EUR 5,- geltend machen.
- Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an
der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers
ist der Verkäufer - unbeschadet der sonstigen Rechte - befugt,
Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu
verlangen und sämtliche Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung sofort fälligzustellen.
- Der Verkäufer behält sich vor, über
die Annahme von Wechseln und Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden.
Sie erfolgt nur zahlungshalber. Gutschriften erfolgen unter dem
üblichen Vorbehalt. Spesen und Kosten bei Hereingabe von Wechseln
(mit unserer Zustimmung) sowie die Gefahr für rechtzeitige
Vorlegung und Protesterhebung gehen zu Lasten des
Käufers.
- Nur unbestrittene oder rechtskräftig
festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung
oder zur Zurückbehaltung.
IX. GEWÄHRLEISTUNG
- Die Gewährleistungsverpflichtung des
Verkäufers gilt nur gegenüber dem auf unserer Rechnung
angegebenen Käufer.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt, wenn
nicht anders vereinbart wurde, 24 Monate für Neuwaren, sowie 12 Monate für Gebrauchtwaren und beginnt grundsätzlich
mit dem Tag des auf dem Lieferschein, ersatzweise der Rechnung,
angebenen Datums.
- Der Verkäufer gewährleistet, daß die
Produkte nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die
Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag
vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern; eine unerhebliche
Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleiben außer
Betracht.
- Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte
bei Eingang auf Mängel bezüglich ihrer
vertragsgemäßen Beschaffenheit zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel hat der Käufer dem Verkäufer
innerhalb von 8 Kalendertagen nach Lieferung in schriftlicher Form
anzuzeigen; anderenfalls gelten die Produkte als abgenommen. Die
Vorschriften der §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.
Verborgene Mängel werden nach ihrer Entdeckung nur
berücksichtigt, wenn sie unverzüglich nach ihrer Entdeckung -
spätestens 24 Monate für Neuwaren, sowie 12 Monate für
Gebrauchtwaren - nach Übergabe der Produkte, in
schriftlicher Form mitgeteilt werden.
- Dem Käufer steht zur Beseitigung eines
Sachmangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei
er das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung ( Nachbesserung ) oder
Lieferung in Qualität und Preis einer gleichwertigen Leistung
( Ware oder Dienstleistung ) hat, soweit diese verfügbar ist.
Wenn eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung nicht
verfügbar ist, kann diese Leistung nicht erbracht werden. Dann
gilt IX. Ziffer 7 entsprechend. Der Verkäufer ist berechtigt,
die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn
sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich
ist und die andere Art der Nacherfüllung für den Käufer
ohne erhebliche Nachteile bleibt. Liefert der Verkäufer zum Zwecke
der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer
Rückgewähr der mangelhaften Sache verlangen.
- Zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten hat
der Käufer die beanstandete Ware dem Verkäufer frachtfrei zur
Verfügung zu stellen. Bei allen Einsendungen ist eine Kopie der
Rechnung und eine ausführliche Fehlerbeschreibung der Sendung
beizulegen. Der Käufer hat dem Verkäufer zur
Mängelbeseitigung die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und
Gelegenheit zu gewähren. Ergibt eine
Mängelüberprüfung durch den Verkäufer, daß ein
Mangel nicht vorliegt, so kann der Verkäufer dem Käufer die
Aufwendungen in Rechnung stellen, die er zur Überprüfung der
Mangelhaftigkeit der Ware gehabt hat.
- Der Käufer hat das Recht, nach zwei
fehlgeschlagenen Reparaturversuchen oder Ersatzlieferungen von dem
Verkäufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder die
Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) nach seiner Wahl
zu verlangen. Macht der Käufer Gewährleistungsrechte geltend,
so hat dies keinen Einfluß auf weitere zwischen ihm und dem
Verkäufer geschlossene Verträge.
- Weitere Ansprüche des Käufers wegen
mangelhafter Leistung sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche
auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Kaufgegenstand selbst
entstanden sind, z. B. Bei Verlust oder fehlerhafter Verarbeitung von
Daten. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben
Fahrlässigkeit oder des Fehlers zugesicherter Eigenschaft zwingend
gehaftet wird.
X. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUß
- Die Gewährleistung umfaßt nicht die
Beseitigung von Fehlern oder Mängeln, die durch normalen
Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler
entstehen. Der Käufer wird darauf hingewiesen, daß es
technisch unmöglich ist, Software-Leistungen absolut fehlerfrei zu
erstellen.
-
Die Gewährleistung entfällt ersatzlos wenn
der Käufer oder ein Dritter:
- ohne Zustimmung des
Verkäufers Produkte verändert, repariert oder
unsachgemäß benutzt hat,
- die gelieferten Produkte nicht
nach den anerkannten Vorschriften und Regeln installiert, betrieben,
gepflegt, transportiert oder gelagert wurden,
- bei mangelhaften oder fehlenden
Schutzmaßnahmen gegen elektrostatische Einflüße
(ESD),
- bei mangelhafter oder fehlender
Transportschutzverpackung.
XI. REPARATUREN NACH ABGELAUFENER GEWÄHRLEISTUNG
- Die Gewährleistungsverpflichtung und Haftung
des Verkäufers bei Durchführung von Reparaturarbeiten bestimmt
sich nach diesen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Ob eine
Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt, liegt im Ermessen
des Verkäufers. Der Käufer hat die Kosten für die
Verpackung und für den Versand der Geräte zum Verkäufer
zu tragen, Übergabe und Auslieferung von reparierten Produkten
erfolgt nur gegen sofortige Bezahlung.
XII. KOSTENVORANSCHLAG; KOSTENGRENZE
- Wird vor der Ausführung der Reparatur die
Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies
ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag
trägt der Auftraggeber. Die Annahmegültigkeitsdauer des
Kostenvoranschlages wird auf sieben Kalendertage begrenzt.
- Der Auftraggeber kann der Firma Kai Uffenkamp
Computer Systeme & Agentur eine Kostengrenze setzen. Stellt sich bei
der Durchführung der Reparatur heraus, daß die Kosten
über der Grenze liegen, so ist das Einverständnis des
Auftraggebers für die weitere Durchführung der Reparatur
einzuholen.
- Soll nach Entscheidung des Auftraggebers die
Reparatur nicht weiter ausgeführt werden, so schuldet der
Auftraggeber der Firma Kai Uffenkamp Computer Systeme & Agentur die
Vergütung für die Tatsächlich ausgeführten
Arbeiten.
XIII. KOSTEN FÜR DIE NICHT AUSGEFÜHRTEN AUFTRÄGE
-
Der entstandene und zu belegende Aufwand wird dem
Auftraggeber in Rechnung gestellt, wenn der Auftrag nicht
ausgeführt werden kann, weil:
- der beanstandete Fehler zum
Zeitpunkt der Überprüfung nicht vorlag,
- ein benötigtes Ersatzteil
nicht mehr zu beschaffen ist,
- der Auftrag während der
Ausführung vom Kunden zurückgezogen
wurde,
- die Ware nicht angenomen oder
eingelöst wird,
- der Kunde vereinbarte
Schulungstermine ohne rechtzeitige Absage nicht
wahrnimmt.
XIV. WIDERRUFSRECHT
- Gemäß § 355 BGB steht dem
Verbraucher ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Widerrufsfrist
beginnt mit dem Zeitpunkt, ab dem ihm eine deutliche Belerung über
seine Rechte auf einem dauerhaften Datenräger zur Verügung
gestellt worden ist. Bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres
Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung
gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten
Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des
Vertragsabschlusses. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur
Fristwarung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die
u.a. Adresse von Kai Uffenkamp Computer Systeme & Agentur bzw. die
Rücksendung der Ware.
- Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von EUR 40 hat
der Kunde die Kosten der Warenrücksendung zu tragen. Für
darüberhinasgehende Rücksendung erhält der Kunde für
Ihn kostenfrei entsprechende Rücksendepapiere auf Anfrage. Unfreie
Sendungen werden nicht angenommen. Grundsätzlich wird
zurückgesandte Ware nur in unversehrtem, einwandfreien und
komplettem Zustand zurückgenommen. Dies betrifft auch alle
Bestandteile der Verpackung. Von der Rücksendung ausgeschlossen
sind: entsiegelte Akkus, - Batterien, - Audio & Videocassetten, -
Datenrtäger,- Farbbänder, - Toner, - Tintenparonen - Software, - Bücher,
- Telefonkarten u. Zeitschriften
- Der Verbraucher leistet für die entstandene
Verschlechterung der Ware durch bestimmungsgemäßen Gebrauch
entsprechenden Wertersatz, außer die Verschlechterung ist
ausschließlich auf die Prüfung der Ware
zurückzuführen.
XV. AUFBEWAHRUNG
- Befindet sich der Auftraggeber mit der Abnahme
reparierter Gegenstände in Verzug, so ist die Frima Kai Uffenkamp
Computer Systeme & Agentur berechtigt, ein angemessenes Lagergeld
und Verzugszinsen vom Rechnungsendbetrag in Höhe von 5 % über
dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, und den
reparierten Gegenstand zur Absicherung der Gesamtforderung als Pfand
einzubehalten.
- Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich das Recht
vorbehalten, nachzuweisen, daß im Einzelfall kein oder ein
niedrigerer Schaden entstanden ist.
- Befindet sich der Auftraggeber mit der Abholung in
Verzug, so haftet die Frima Kai Uffenkamp Computer Systeme & Agentur
nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Die Herausgabe bei Selbstabholung des
Reparaturgegenstandes vom Auftraggeber oder eines von Ihm
bevollmächtigten Vertreters bei der Firma Kai Uffenkamp Computer
Systeme & Agentur erfolgt nur gegen Vorlage der
Auftragsbestätigung oder des Abholscheines und gegen sofortige
Bezahlung.
XVI. HAFTUNG
- Schadenersatzansprüche gegen den
Verkäufer, gleich aus welchem Rechtsgrund (positive
Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß, Verletzung von
Beratungspflichten, unerlaubte Handlung etc.) sind ausgeschlossen. Dies
gilt auch für Schadenersatzansprüche wegen entgangenem Gewinn,
ausgebliebenen Einsparungen und mittelbaren und/oder Folgeschäden.
Dies gilt nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften
beruhen.
- Der Verkäufer haftet nicht für die
Wiederbeschaffung von Daten; es sei denn, er habe deren Vernichtung grob
fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Käufer
habe sichergestellt, daß seine Daten aus anderem Datenmaterial
(Datensicherung) mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar
sind.
XVII. ABSATZBINDUNGEN UND AUSFUHRBEDINGUNGEN
- Bei Bezug von Erzeugnissen, für welche eine
Absatzbindung besteht, gelten außer diesen
Geschäfts- und Lieferbedingungen die besonderen Bedingungen des
Herstellers, die mit der Auftragsbestätigung übersandt wurden.
Der Käufer ist verpflichtet, sich vom Inhalt dieser Bedingungen
Kenntnis zu verschaffen und für deren Einhaltung Sorge zu tragen.
Der Käufer wird darauf hingewiesen, daß sämtliche
Produkte, welche den Embargobestimmungen unterliegen, unter keinen
Umständen exportiert werden dürfen. Ein Verstoß gegen
diese Bestimmungen ist strafbar.
- Der Käufer muß für den Fall des
Exports der Produkte die Ausfuhrbestimmungen der Bundesrepublik
Deutschland und der USA beachten und seine Kunden darauf hinweisen,
daß im Falle des Exports die vorgenannten Ausfuhrbestimmungen
gelten.
XVIII. ABTRETUNG
- Der Käufer kann seine Rechte aus diesem Vertrag
nur mit schriftlicher Einwilligung des Verkäufers
abtreten.
XIX. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
- Es gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland, insbesondere bei Lieferungen ins
Ausland.
- Erfüllungsort für alle Ansprüche aus
dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des
Verkäufers. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer keinen
allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, nach
Vertagsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist.
- Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem
Gericht zu erheben, das für den Geschäftssitz des
Verkäufers zuständig ist. Dem Verkäufer bleibt es
unbenommen, am Geschäftssitz des Käufers zu
klagen.
(Stand 14.01.2006)
Im
Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus oder mit der
Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir
verpflichtet, Sie gemäß der Batterieverordnung auf folgendes
hinzuweisen: Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben
werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als
Endverbraucher gesetzlich verpflichtet.
Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in
deren unmittelbarer Nähe (z.B. im kommunalen Sammelstellen oder im
Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie können Batterien auch ausreichend frankiert per
Post an uns zurücksenden.
Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol
einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet.
In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische
Bezeichnung des Schadstoffes. "Cd" steht für Cadmium,
"Pb" für Blei und "Hg" für Quecksilber.
-
Inland (Deutschland) Versicherter Versand bis
500,- EUR:
- Versandkostenfrei bei Bestellungen über
EUR 180,- Warenwert.
- Versandkostenpauschale von EUR 4,95 bei Warenwert
unter EUR 180,-.
Versandzusatzleistungen:
- Die Mehrkosten für Lieferung an eine Packstation betragen
EUR 2,-.
-
Ausland:
- Die Versandkosten ins EU-Ausland sind abhängig von
Größe und Gewicht. Sie betragen jed. mindestens 12,-
EUR.
Zahlungsweisen:
Bargeldlos per Vorkasse (Die Bankverbindungsdaten werden Ihnen mit
der "Bestellungbestätigung" übermittelt)
Bargeldlos durch Bankeinzug (Sie erteilen uns eine schriftliche
Einzugsermächtigung)
Die Erstlieferung erfolgt grundsätzlich per Vorkasse.
Öffnungszeiten:
Dienstag bis Freitag von 9.00 - 12.30 Uhr und 15.00 - 18.30 Uhr
Samstag von 9.00 - 14.00 Uhr
Für eine umfangreiche Vorführung, eine besondere Soft-
und Hardware Konfiguration oder eine Abholung, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Kai Uffenkamp Computer Systeme & Agentur
Gartenstr. 3 · D-32130 Enger-Dreyen
Tel. 05224 978075 · Fax 05224 978076
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